Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem
und Dienstleistungen
mit 21 Merkmalen in 5 Merkmalsgruppen
Hätten Sie es für möglich gehalten, dass das Bundespatentgericht auf den Wunsch von Apple ein erteiltes gültiges Patent tatsächlich vernichten will, obwohl Apple so gut wie keine einzige Merkmal der Erfindung als alt und bekannt nachweisen konnte, über die erfindungsgemässe Kombination, bzw. Gesamtheit der Erfindung erst gar nicht zu reden.
Befangen, Bestochen Voreingenommenheit, Korruption oder einfach nur leichtfertige, verantwortungslose, oberflächliches Beurteilung, von Seiten des Senats des Bundespatentgerichtes, wissen wir leider nicht, aber eines ist sicher, unsere Erfindung wird erst jetzt bekannt und eingeführt von McDonalds als erster.
Vor 14 Jahren hat noch kein Mensch an ein elektronisch automatisiertes Verkaufen in den Läden und Lokalen gedacht, geschweige genau beschrieben, so wie wir es getan haben.
Was ist eigentlich der Gegenstand unsere Erfindung?
Unter dem 1 Absatz steht es genau beschrieben
und dann müsste man gar nicht mehr weiter lesen:
Absatz [0001] Gegenstand der Erfindung ist eine alternative Mobil- Telekommunikation und ein System zur elektronischen Bestellung und Bedienung bei Telekommunikationsverfahren. Dabei werden Kommunikation, Bestellung und Bezahlung von Waren und/ oder Dienstleistungen direkt über ein drahtloses Local Area Netzwerk (LAN) vor Ort bzw. mit den drahtlosen Telekommunikationsgeräten der Kunden abgewickelt, die mit den LANs eines Anbieters kommunizieren.
Unsere Erfindung ist ganz kurz formuliert
Mit ALMEC - Alternative Local Mobile Electronic Commerce
automatisierte Verkauf on Point of Sale oder
Mit Webshop automatisierte Verkauf on Point of Sale oder
Mit Online-Shop automatisierte Verkauf on Point of Sale
und nicht das Leitung und Packet vermittelte VoIP telefonieren übers Internet,
wie es Apple versucht vorzugeben.
Das Leitung und Packet vermittelte VoIP telefonieren über das Internet
ist lediglich eine einzige Waren bzw. Dienstleistung aus mehreren möglichen 10 000 Waren und Dienstleistungen, welche mit ALME - Alternative Local Mobile Electronic Commerce
verkauft oder als Kundenbindungsinstrumen an die Kunden verschenkt werden kann,
welche mit dem Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem und Dienstleistungen
elektronisch automatisiert bestellt bezahlt und benutzt werden kann.
Hier folgend es werden in 4 Merkmausgruppen die 21 wesentliche Merkmale
der Erfindung aufgezählt, welche müsste ja Apple nachweisen, dass es in diese
erfindungsgemässe Kombination angeboten oder zumindest vorgeschlagen worden wäre vor 2001.
Befangen, Bestochen Voreingenommenheit, Korruption oder einfach nur leichtfertige, verantwortungslose, oberflächliches Beurteilung, von Seiten des Senats des Bundespatentgerichtes, wissen wir leider nicht, aber eines ist sicher, unsere Erfindung wird erst jetzt bekannt und eingeführt von McDonalds als erster.
Vor 14 Jahren hat noch kein Mensch an ein elektronisch automatisiertes Verkaufen in den Läden und Lokalen gedacht, geschweige genau beschrieben, so wie wir es getan haben.
Was ist eigentlich der Gegenstand unsere Erfindung?
Unter dem 1 Absatz steht es genau beschrieben
und dann müsste man gar nicht mehr weiter lesen:
Absatz [0001] Gegenstand der Erfindung ist eine alternative Mobil- Telekommunikation und ein System zur elektronischen Bestellung und Bedienung bei Telekommunikationsverfahren. Dabei werden Kommunikation, Bestellung und Bezahlung von Waren und/ oder Dienstleistungen direkt über ein drahtloses Local Area Netzwerk (LAN) vor Ort bzw. mit den drahtlosen Telekommunikationsgeräten der Kunden abgewickelt, die mit den LANs eines Anbieters kommunizieren.
Unsere Erfindung ist ganz kurz formuliert
Mit ALMEC - Alternative Local Mobile Electronic Commerce
automatisierte Verkauf on Point of Sale oder
Mit Webshop automatisierte Verkauf on Point of Sale oder
Mit Online-Shop automatisierte Verkauf on Point of Sale
und nicht das Leitung und Packet vermittelte VoIP telefonieren übers Internet,
wie es Apple versucht vorzugeben.
Das Leitung und Packet vermittelte VoIP telefonieren über das Internet
ist lediglich eine einzige Waren bzw. Dienstleistung aus mehreren möglichen 10 000 Waren und Dienstleistungen, welche mit ALME - Alternative Local Mobile Electronic Commerce
verkauft oder als Kundenbindungsinstrumen an die Kunden verschenkt werden kann,
welche mit dem Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem und Dienstleistungen
elektronisch automatisiert bestellt bezahlt und benutzt werden kann.
Hier folgend es werden in 4 Merkmausgruppen die 21 wesentliche Merkmale
der Erfindung aufgezählt, welche müsste ja Apple nachweisen, dass es in diese
erfindungsgemässe Kombination angeboten oder zumindest vorgeschlagen worden wäre vor 2001.
Eine Erfindung muss in ihrer Gesamtheit gewürdigt werden
und darf nicht in ihre gedankliche Einzelteile zerlegt werden.
(So wurde es in Schulte, Patentgesetz 8. Auflage, § 4 RN 10 beschrieben)
genauso, wie es die Nichtigkeitsklägerin getan hat:
vollständig aus dem Zusammenhang gerissen den Gegenstand der Erfindung und
die Erfindung absolut manipulative und willkürlich unzutreffend dargestellt hat.
Die Einheit bzw. Gesamtheit der Erfindung besteht
Aus 21 Merkmalen in 5 Merkmalsgruppen
1 Erste Gruppe Internet Cloud Communication
- ISIAM SSSS Internet Service Integrated Aided Motivated Server Selling Service System
2 Zweite Gruppe Communikation - von den Händler an ihre Kunden vorübergehend überlassene Internet Zugangspunkte
- sich einloggen automatisch oder manuell
- Kommunizieren
- Informieren
- Navigieren
- local mobile über das alternative Mobilfunk werben
- ihr Verkauf mit E-Commerce on POS automatisieren
3 Dritte Gruppe Sales-Automation - Händler Dienstleister schicken Angebote zu den Kunden
- Die Kunden können die Empfang der Angebote nach ihre Interessen herausfiltern
- elektronisch automatisiert mit ein Ein-Klick-Einkauf bestellen
- von einem Handy GuthabenWertspeicher, BarGeldkarten-Chip bezahlen
- und dann die Belieferung Belohnung mit Telekommunikations-Dienstleistungen
4 Vierte Gruppe Services Bedienung on POS - Die Waren und Dienstleistungen werden über die drahtlose Internet Zugangspunkte
- über Verkaufsautomaten
- über das Personal
- oder über Einlaßsysteme geliefert bzw. zur Verfügung gestellt
5 Fünfte Gruppe Zusätzliche Dienste Verlinkungen - Partner Verkaufsvermittlung über die eigene InternetZugangsPunkt
- CRM Customer Relationship Management on POS
- LCR Last Cost Routing on POS
- VoIP on POS
Die 21 Merkmale sind in der Patentanmeldung genau beschrieben
und die sollten ja von der Nichtigkeitsklägerin Punkt für Punkt,
in einem einzigen Dokument kombiniert und als alt und bereits bekannt nachgewiesen werden.
Die Aufzählung der Merkmale mit den Fundstellen in Klammern.
- ISIAM-SSSS : [0049] [0053] [0068] [0070]
- Anschlußüberlassung: [0058] und Ansprüche 4 und 5
- Anmelden, Einbuchen : [0034] [0037] [0043] [0087] [0094] Ansprüche 1. und 8.
- Kommunizieren : [0001] [0016] [0018] [0019] [0020] [0021] [0114] etc….
- Informieren : [0063] [0066] [0067] [0081] [0084] [0100] [0109] etc…..
- Navigieren : [0115]
- E-Commerce on POS: [0062] [0049] [0113] [0115] [0116] und Anspruch 2.
- Angebot schicken : [0065] [0081]
- Angebot filtern : [0065]
- Ein-Klick-Einkauf : [0115]
- Guthabenwertspeicher: [0050] und Anspruch 7.
- Belohnung mit Telko Dienste :[0068]
- Bedienung over WLAN : [0090] [0097] [0124] [0125] und Ansprüche 1. und 8.
- Bedienung über Automat: [0001] [0028] [0050] [0042] [0049] [0050] [0051] [0062]
- über das Personal : [0001] [0002] [0069] und Ansprüche 1. und 2.
- über: EinlassSystemen: Anspruch 1.
- W-CRM [0031] [0069] [0120] und Anspruch 2.
- Partner Vermittlung : [0104]
- W-LCR Last Cost Routing: [0068] [0084] [0114]
- W-CRM Customer Relation: [0066] [0067] [0079] [0080] [0102] [0130] und Anspruch 9
- W-VoIP on POS [0063] [0090] [0097] [0124] [0125] Ansprüche 1. und 8.
1 Erstens den Gegenstand der Erfindung erst gar nicht berücksichtigt hat
und nicht angreifen konnte,
“”alternative Mobil- Telekommunikation und ein System zur elektronischen Bestellung und Bedienung bei Telekommunikationsverfahren. Dabei werden Kommunikation, Bestellung und Bezahlung von Waren und/ oder Dienstleistungen direkt über ein drahtloses Local Area Netzwerk (LAN) vor Ort bzw. mit den drahtlosen Telekommunikationsgeräten der Kunden abgewickelt, die mit den LANs eines Anbieters kommunizieren.” und
2 Zweitens
die erfindungsgemässe Kombinationen von E-Commerce on POS und Telekommunikation WLAN over VoIP vollständig ignoriert hat.
3. Drittens
die gesetzlich geforderte Würdigung der Gesamtheit wurde vorsätzlich ignoriert und verletzt.
So kann man doch kein Patent rechtmäßig für nichtig erklären lassen,
nur dann, wenn das Senat an dem BPatG nicht mit der notwendige Sorgfalt gearbeitet hat.
Deshalb sollten diese Fehler der 1. und 2. Instanz berichtigt werden.