Die lächerlichste Begründung des Bundespatentgerichtes
auf Seite 19 letzte Absatz
Die Richterin meinte:
Soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung ausführte die Druckschrift NK 18 beschreibe keine "e-commerce-Lösung" für beliebige Waren, kann dies schon deshalb nicht durchgreifen, als Patentanspruch 1. der erteilten Fassung eine Bestellmöglichkeit beliebige Waren nicht beansprucht.
Doch er tut es definitiv, nicht nur für beliebige Waren ohne jegliche Einschränkung, ohne wenn und aber, sonder sogar auch noch für beliebige Dienstleistungen auch ohne jegliche Einschränkung.
In den 1. Patentanspruch steht es wort wörtlich:
der Benutzer mit seinem Telekommunikationsendgerät (CTT) eine Ware oder Dienstleistung bestellt und den zu zahlenden Preis mittels eines über das lokale Netzwerk (LAN) Benutzerabhängig geführten Kontos bezahlt oder abbuchen lässt, bei dem die Ware oder Dienstleistung anschliessend entweder über einen Automaten oder mit persönlichen Diensten zugestellt bzw. aus-gehändigt wird,
Kann eine soche Fehlentscheidung in einem
Rechtstaat unverändert stehen bleiben?
Nein da müsste normalerweise eine Neuaufnahme des Prozesses erfolgen.
Soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung ausführte die Druckschrift NK 18 beschreibe keine "e-commerce-Lösung" für beliebige Waren, kann dies schon deshalb nicht durchgreifen, als Patentanspruch 1. der erteilten Fassung eine Bestellmöglichkeit beliebige Waren nicht beansprucht.
Doch er tut es definitiv, nicht nur für beliebige Waren ohne jegliche Einschränkung, ohne wenn und aber, sonder sogar auch noch für beliebige Dienstleistungen auch ohne jegliche Einschränkung.
In den 1. Patentanspruch steht es wort wörtlich:
der Benutzer mit seinem Telekommunikationsendgerät (CTT) eine Ware oder Dienstleistung bestellt und den zu zahlenden Preis mittels eines über das lokale Netzwerk (LAN) Benutzerabhängig geführten Kontos bezahlt oder abbuchen lässt, bei dem die Ware oder Dienstleistung anschliessend entweder über einen Automaten oder mit persönlichen Diensten zugestellt bzw. aus-gehändigt wird,
Kann eine soche Fehlentscheidung in einem
Rechtstaat unverändert stehen bleiben?
Nein da müsste normalerweise eine Neuaufnahme des Prozesses erfolgen.
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