Apple hat mich verklagt, weil sonst hätte Apple wegen mittelbare Patentverletzung pro iPhone und iPad einige wenige Cents pro verkaufte Gerät bezahlen müssen.
Informieren Sie sich über die mittelbare Patentverletzung
https://dejure.org/gesetze/PatG/10.html
http://www.ipwiki.de/patentrecht:mittelbare_patentverletzung
Jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
Demnach dürfte Apple ohne unsere Zustimmung keine Mittel (iPhone iPad etc.)
verkaufen zur Verfügung stellen, mit den die unberechtigten Dritten
in der Lage sind unsere Patentrechte zu verletzen.
Die 4 wesentliche Merkmale meines Erfindunges:
1 Wenn ein Händler Dienstleister mit seinen Kunden Käufer über ihre eigene
Lokale Alternative Telekommunikations-Netzwerk WLAN Kommuniziert.
2 Wenn eine von den Kunden gewünschte vorkonfigurierte Angebot über ihre eigene
Lokale Alternative Telekommunikation-Netzwerk WLAN als push Mitteilung zugeschickt eingeblendet bekommt.
3 Wenn der Kunde Käufer mit seinem Smartphones eine beliebige Ware und oder Dienstleistung on POS
(Point of Sale) elektronisch automatisiert per Klick bestellen und bezahlen sprich kaufen kann
und dann anschließend
4 Mit der Hilfe der gekauften oder geschenkten Ware und oder Dienstleistung über das
Lokale Alternative Telekommunikations-Netzwerk WLAN und über das Internet telefonieren kann,
dann sind unsere Patentrechte verletzt.
Apple das Bundespatentgericht und das Bundesgerichtshof konnte nicht mal eine einzige
von den genannten wichtigsten Merkmale als alt und bereits bekannt
vorweisen und haben sie trotzdem gegen mich entschieden.
Hier können Sie den ersten Klageschrift von Apple lesen, wo es aber kein einzige Wort zu finden sei über das Gegenstand meines Erfindunges und zwar steht im 1. ersten Absatz genau beschrieben:
[0001]
Gegenstand der Erfindung ist eine alternativeMobil-Telekommunikation
und ein System zur elektronischen Bestellung und Bedienung bei Telekommunikationsverfahren.
Dabei werden Kommunikation, Bestellungund Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen
direkt über ein drahtloses Local Area Netzwerk (LAN) vorOrt bzw.
mit den drahtlosen Telekommunikations-End-geräten der Kunden abgewickelt,
die mit den LANs einesAnbieters kommunizieren
Sie können hier den ersten Klageschrift von Apple auch gerne herunterladen
01____2011-07-06____apple_bardehle_klageschrift.pdf | |
File Size: | 4234 kb |
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Hier können Sie mein erteiltes Europäisches Patentschrift lesen und weiter unten natürlich auch herunterladen
ep1449391b1.pdf | |
File Size: | 236 kb |
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